Spielaufnahmen im Jugendfußball

Leitfaden für Vereine · VidiCoach · Stand 26. September 2026

Wer Spiele seiner Jugendmannschaften filmt und auswertet, verarbeitet Aufnahmen von Kindern. Das geht mit VidiCoach gut – der Verein muss aber ein paar Dinge regeln. Diese Seite fasst zusammen, was dazugehört, und stellt Vorlagen bereit.

Keine Rechtsberatung. Die Vorlagen sind Muster. Lasst sie vor der Verwendung prüfen – etwa vom Datenschutz-Ansprechpartner eures Vereins oder Verbands oder von einer Anwältin.

1. Wer wofür verantwortlich ist

2. Was der Verein regeln sollte

  1. Einwilligung der Eltern einholen. Vorlage unten. Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide, ab 14 Jahren zusätzlich das Kind. Die Einwilligung ist freiwillig: Wer nicht zustimmt, darf dadurch keinen Nachteil haben – nicht beim Training, nicht bei Aufstellung und Spielzeit. Elektronisch geht es auch, wenn ihr die Zustimmung nachweisen könnt (Hinweise stehen in der Vorlage).
  2. Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit VidiCoach schließen. Er regelt, was VidiCoach mit den Aufnahmen tun darf und was nicht.
  3. Fristen einstellen. In VidiCoach legt der Vereinsmanager unter „Aufbewahrung“ fest, wie lange Aufnahmen in der Cloud bleiben (Voreinstellung 365 Tage) und wie lange Links zum Ansehen gelten (Voreinstellung 28 Tage). Die Fristen in eurer Einwilligung müssen dazu passen.
  4. Trainer einweisen. Links zum Ansehen können weitergeleitet werden – also nur bewusst teilen. Notizen sachlich halten, sie können Namen enthalten. Einen Freigabecode nur an die eine Person geben, für die er gedacht ist.
  5. Klären, wie ihr mit Gegner, Schiedsrichter und Zuschauern umgeht. Sie sind mit im Bild. Die Vorlage deckt nur die Kinder eurer eigenen Mannschaft ab. Klärt mit eurem Datenschutz-Ansprechpartner, wie ihr die anderen informiert – etwa durch eine Absprache mit dem Gegner vor dem Spiel oder einen Hinweis am Platz.
  6. Einen Widerruf umsetzen. Widerrufen Eltern ihre Einwilligung, gebt ihr die betroffenen Aufnahmen nicht mehr per Link weiter und veröffentlicht nichts mehr daraus. Bestehende Links widerruft ihr im Programm über den Team-Knopf unter „Freigaben an Externe“.

3. Was VidiCoach mit den Aufnahmen macht

Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

4. Vorlagen

Einwilligung der Eltern Word-Datei · Aufzeichnung, Auswertung, Links, Veröffentlichung Herunterladen
Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit VidiCoach, nach Art. 28 DSGVO Auf Anfrage an kontakt@vidicoach.com

Platzhalter in eckigen Klammern füllt der Verein aus. Punkte, die ihr nicht nutzt – etwa die Veröffentlichung von Zusammenschnitten –, streicht ihr ersatzlos.

5. Häufige Fragen

Lässt sich ein einzelnes Kind aus der Aufnahme nehmen?

Nein. Die Kamera nimmt das ganze Spielfeld auf. Fehlt für ein Kind die Einwilligung, verzichtet der Verein deshalb darauf, die Aufnahmen per Link weiterzugeben oder daraus zu veröffentlichen – so sieht es die Vorlage vor.

Wo sehen Trainer, wer in ihre Mannschaft geschaut hat?

Im Programm über den Team-Knopf: Dort steht, wer außer den Trainern in die Mannschaft sehen kann, und auf Knopfdruck, wer das in den letzten 90 Tagen getan hat.

Wie sperren wir einen Link?

Am PC über den Team-Knopf unter „Freigaben an Externe“, am Handy im Spiel unter „Geteilte Links“ – jeweils mit „Widerrufen“. Der Link funktioniert danach sofort nicht mehr.

Wen fragen wir bei Unklarheiten?

Zu eurer Einwilligung und zu euren Pflichten euren Datenschutz-Ansprechpartner oder Verband. Zu VidiCoach selbst: kontakt@vidicoach.com.

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